Die epidemiologische Lage erlaubt es, dass die generelle Maskenpflicht am Kantonsspital St.Gallen (KSSG) per Montag, 2. Mai 2022 aufgehoben werden kann. Es gelten wieder die bisherigen respiratorischen Vorsichtsmassnahmen wie vor Sars-CoV-2. Grundsätzlich gilt: Personen mit respiratorischen Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen u.a.) müssen auf Spitalbesuche verzichten. Ist ein Besuch unumgänglich, so müssen betroffene Personen eine chirurgische Maske tragen.