Aufenthaltskosten & Versicherungsleistungen
Entsprechend Ihrer persönlichen Versicherungsdeckung treten Sie bei uns in die private, halbprivate oder allgemeine Abteilung ein. Bei jedem Eintritt wird durch das Spital eine Kostengutsprache bei der Versicherung eingeholt. Bei ungenügender Versicherungsabdeckung, Selbstzahlerleistungen oder abgelehnter Kostengutsprache verlangen wir beim Spitaleintritt eine Anzahlung oder die vollständige Bezahlung der Leistungen. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Bargeld und Kreditkarten.
Rechnungsstellung im Kanton St.Gallen
Die Behandlungskosten stellen wir direkt Ihrer Versicherung zu. Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf eine Rechnungskopie. Wenn Sie bereits über einen Zugang zum Patientenportal (www.kssg.ch/patientenportal) verfügen, können Sie Ihre Rechnungen dort einsehen. Andernfalls stellt Ihnen das Kantonsspital St.Gallen auf Verlangen gerne eine Rechnungskopie per Post oder E-Mail zu. Bitte melden Sie sich telefonisch unter +41 71 494 26 08.
Nicht-Kantonseinwohner
Sollten Sie als Nichtkantonseinwohnerin bzw. -einwohner eintreten, wird beim Kantonsarzt bzw. bei der Kantonsärztin Ihres Wohnkantons eine zusätzliche Kostengutsprache eingeholt. Ihr Wohnkanton beteiligt sich an den Behandlungskosten, wenn die Behandlung nicht im Wohnkanton durchgeführt werden kann. Eine Zusatzversicherung «Allgemein ganze Schweiz» garantiert Ihnen eine vollumfängliche Kostenübernahme, falls sich Ihr Wohnkanton nicht an den Kosten beteiligt.
Erlasse und Tarife
Basis der Kostenerhebung bilden unter anderem die Tarifverträge des Kantonsspitals St.Gallen sowie die vorgegebene Taxordnung und der Taxtarif. Für die Spitalverbunde erlässt der Verwaltungsrat folgendes Statut zur Organisation und Rechnungslegung: