Arbeiten als Grenzgänger/in

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Diese Seite verschafft Ihnen einen Überblick, um als Grenzgängerin oder Grenzgänger am Kantonsspital St.Gallen zu arbeiten. Sie erhalten Informationen zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, Steuern, Versicherungen, Anerkennung der Bildungs- und Berufsabschlüsse, Vorsorge und vieles mehr.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Um in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen Sie einen sogenannten "G-Ausweis". Diesen Ausweis kann bei den kantonalen Behörden des Arbeitsortes erworben werden. Eine weitere Voraussetzung des "G-Status" ist, mindestens einmal pro Woche in den ausländischen Wohnort zurückkehren

Steuern Schweiz

Steuern

Wie wird der Lohn von Grenzgänger/innen besteuert? Grundsätzlich wird der Lohn am Wohnort im Ausland besteuert.

Die Schweiz verlangt jedoch auch eine Steuer. Sie wird Quellensteuer genannt. Wenn die Grenzgängerin oder der Grenzgängern eine Ansässigkeitsbescheinigung  einreicht beträgt die Quellensteuer 4.5% des Bruttolohnes. Die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt, dass man in einem angrenzenden Land zur Schweiz wohnt und dient dazu, eine mögliche Doppelbesteuerung zu verhindern.

Falls diese nicht eingereicht wird, ist die Quellensteuer abhängig vom Zivilstand, Konfession und Anzahl Kinder. Die Quellensteuer wird jeweils automatisch vom Brutolohn abgezogen. In der Schweiz eingezogene Quellensteuern können in der Steuererklärung des Wohnlandes angebenen und angerechnet werden.

Haftpflichversicherung; Quelle: stern.de/vergleich

Versicherungen und Vorsorge

Für in der Schweiz erwerbstätige Grenzgänger und Grenzgängerinnen sind folgende Versicherungen Pflicht:

 

 

  • Krankenversicherung; Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen sind verpflichtet einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz beizutreten.
  • Unfallversicherung; Unfälle während der Arbeit werden von dem Arbeitgeber übernommen. Mitarbeitende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche sind über die Arbeitgeberin auch bei Nichtbetriebsunfall versichert.
  • Arbeitslosenversicherung; Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger leisten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Entsprechend haben sie auch Anspruch auf Arbeitslosengelder im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Lohn

Wenn man den Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt, benötigt man zwingend ein Schweizer Bankkonto.

Telekommunikation; Quelle: pcwelt.de

Telefon

Die Schweiz ist nicht Teil der EU, deshalb können bei Ihnen hohe Roaming-Gebühren entstehen.

Homeoffice

Computer

Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess läuft für Grenzgänger und Grenzgängerinnen identisch wie für Bewerbende aus dem Inland. In Absprachen mit den Selektionsverantwortlichen - sie sind in Stellenanzeigen aufgeführt - können Vorstellungsgespräche auch online statt physisch vor Ort durchgeführt werden.

Mobilität KSSG

Mobilität

Das Kantonsspital St.Gallen ist mit dem öffentlichen Nahverkehr sehr gut erschlossen. Mitarbeitende, die mit dem Privatwagen anreisen, wird geraten im Vorfeld die Parkplatzsituation klären.