Gesetzesänderung: Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege wird verbessert

29.11.2021
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern und Eltern entlasten, die ein schwer beeinträchtigtes Kind pflegen. Neu haben diese Eltern Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub.

Um das neue Bundesgesetz für pflegende Angehörige erklären zu können, hat das BSV zusammen mit einer betroffenen KMSK-Familie und dem Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten ein Informationsvideo erstellt.