Gesetzesänderung: Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege wird verbessert
29.11.2021
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern und Eltern entlasten, die ein schwer beeinträchtigtes Kind pflegen. Neu haben diese Eltern Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub.