Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.
Der Zutritt zu sämtlichen Gastronomiebetrieben des Kantonsspitals St.Gallen in St.Gallen, Rorschach und Flawil ist bis 30. April 2020 nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantonsspitals St.Gallen erlaubt.
Wir danken für Ihr Verständnis!
(News publiziert am 14.03.2020, letztes Update: 09.04.2020)