Ausnahmen gelten weiterhin für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.
Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Besuchsverbotes ist auch der Zutritt zu den Restaurationsbetrieben des Kantonsspitals St.Gallen weiterhin nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt. Wir danken für Ihr Verständnis!