Zum Nachdiplomkurs IMC / ÜWP wird zugelassen, wer eine berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 60% im entsprechenden Fachgebiet nachweisen kann. Als IMC-Bereiche gelten:
- Überwachungsstationen /IMC
- Intensivpflegestationen
- Aufwachräume
- Stroke Units
- Frührehabilitation
- Notfallstationen
- Weitere Bereiche gemäss Mindestanforderungen ÜWP der OdASanté
Können die in den Mindestanforderungen formulierten Kompetenzen auf einer Station nicht entwickelt werden, müssen die fehlenden Kompetenzen auf einer anderen IMC/Überwachungsstation (ÜWS) erworben werden. Über das Einsatzgebiet und die Dauer des Praktikums entscheidet der Bildungsanbieter KSSG nach Abklärung mit dem Lernort Praxis.
Eine weitere Voraussetzung ist ein anerkannter BLS-AED Kurs, nicht älter als 2 Jahre oder Bereitschaft zur Absolvierung eines solchen während des NDK.