Berufsbildung in der Schweiz
Bildungslandschaft Schweiz
Die Berufsbildung wird in der Schweiz auf Ebene des Bundes geregelt.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation liefert weiterführende Informationen.
Zulassung zur Ausbildung
Wer zu Ausbildungszwecken in die Schweiz einreisen möchte, benötigt sowohl eine Aufenthaltsbewilligung als auch eine Einschreibebestätigung einer anerkannten Schweizer Bildungseinrichtung.
Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet die gewählte Bildungseinrichtung autonom. Erkundigen Sie sich direkt bei der Institution.
Berufliche Grundbildung in der Schweiz absolvieren
Dank entsprechenden Abkommen können Bürger/innen aus EU-/EFTA-Ländern eine berufliche Grundbildung (Lehre) in der Schweiz absolvieren. Dazu benötigen Auszubildende:
- eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
- eine Krankenversicherung
Integrationsvorlehre
Die einjährige Vorbereitungsausbildung erleichtert anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen den Übertritt in eine berufliche Grundbildung.
Die Integrationsvorlehre liegt in Zuständigkeit der Kantone.
- Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- sowie Drittstaaten, ohne Berufsausbildung auf Stufe Sek II
- Ziel: Erwerb von praktischen und schulische Kompetenzen im gewählten Berufsfeld
Anerkennung (ausländischer) Berufsabschlüsse / Diplome
- Berufliche Anerkennung
(erforderlich zur Ausübung bestimmter Berufe) - Akademische Anerkennung
(erforderlich für die Zulassung zu universitären Hochschulen)
Berufliche Anerkennung
Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse als Voraussetzung für die Berufstätigkeit in der Schweiz wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden.
Reglementierte Berufe
Für die Ausübung reglementierter Berufe ist ein offiziell anerkanntes Diplom erforderlich.
Dazu muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden, welches über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem schweizerischen Diplom bzw. Ausweis entscheidet.
Werden dabei von der zuständigen nationalen bzw. kantonalen Amtsstelle wesentliche Ausbildungs-unterschiede festgestellt, können Anpassungsleistungen verlangt werden, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.
Zuständige Stellen:
- Liste SBFI: Reglementierte Berufe und Tätigkeiten in der Schweiz
- Nicht-universitäre Gesundheitsberufe: Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)
- Medizinalberufe: Medizinalberufekommission (MEBEKO) im Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Lehrberufe, Sonderpädagogik, Logopädie, Psychosomatik: Kantonale Erziehungsdirektion (EDK)
- Staatlich anerkannte Erzieher/innen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Psychologie: Psychologieberufskommission (PsyKo) im Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Recht: Zuständiges Kantonsgericht bzw. kantonales Obergericht
- Sozialarbeit: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Technik, Elektrizität: Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI)
- Beschleunigtes Meldeverfahren für EU/EFTA-Bürger/innen
Bereich Pflege
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Im Bereich Pflege sind gemäss bilateraler Abkommen verschiedene Ausbildungsabschlüsse anerkannt. Für die offizielle Anerkennung ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zuständig, welches den entsprechenden schriftlichen Antrag prüft.
Bereich Ärzteschaft
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Die Anerkennung eines Medizinstudiums ist durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geregelt. Der Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung kann direkt an das BAG gestellt werden. Humanmedizinische Abschlüsse an Universitäten in Deutschland und Österreich werden generell anerkannt.
Nicht-reglementierte Berufe
Für die Ausübung nicht-reglementierter Berufe ist grundsätzlich keine Anerkennung durch eine Amtsstelle nötig.
Hier entscheidet der Arbeitgeber allein über die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses.
Stellensuchende können stattdessen eine Niveaubestätigung bzw. eine Gleichwertigkeitsempfehlung beantragen, wonach eine Einstufung des ausländischen Abschlusses in das schweizerische Bildungssystem erfolgt.
Zuständige Stellen:
Akademische Anerkennung
Die akademische Anerkennung regelt den Zugang zu einer Aus- oder Weiterbildung an einer Berufsschule, einem Gyymnasium oder einer Hochschule. Sie erfolgt im Rahmen des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens der entsprechenden Bildungsinstitution.
Der Bildungsanbieter selbst entscheidet, inwieweit ein ausländischer Ausschluss den Anforderungen entspricht.
Anerkennung Doktortitel
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Für die Bewilligung zur offiziellen Führung eines Doktortitels sind ausschliesslich die kantonalen Gesundheitsbehörden zuständig. Sollte eine formelle Anerkennung des Doktortitels notwendig sein, ist dies bei einer medizinischen Fakultät zu beantragen.
Anerkennung Facharzttitel
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Für die Anerkennung eines Facharzttitels ist die Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte zuständig