Schweigepflicht, Berufsgeheimnis, Datenschutz und Datensicherheit
Das Kantonsspital St.Gallen legt grossen Wert auf den Persönlichkeitsschutz sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Mitarbeitenden. Die Vertraulichkeit von Daten muss jederzeit gewährleistet sein und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Deshalb sind Sie und sämtliche Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mit Antritt verpflichten Sie sich, das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz sowie die Datensicherheit zu wahren. Sie schweigen grundsätzlich über alles, was Sie von einer Patientin bzw. einem Patienten und deren Zustand oder von Mitarbeitenden und deren Anstellung erfahren haben, gegenüber Dritten.
- Nennen Sie grundsätzlich keine Namen von Patientinnen und Patienten gegenüber Dritten
- Erzählen Sie keine vertraulichen Informationen (z.B. Gesundheitsdaten) weiter
- Tragen Sie keine Schriftstücke oder Dateien aus dem Spital nach aussen und erstellen Sie keine Fotos, Kopien oder andere Abbildungen
Die Schweigepflicht gilt insbesondere gegenüber unbeteiligten Dritten, bewahren Sie deshalb auch gegenüber Angehörigen der Patientinnen oder der Patienten, gegenüber anderen Mitarbeitenden und auch gegenüber Ihrer Familie und Freunden Stillschweigen. Ausgenommen sind Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen, welche die Informationen für die Patientenbehandlung oder für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, sofern die Patientin oder der Patient damit rechnen muss.
Wenden Sie sich, wenn Sie unsicher sind, an Ihre Bezugsperson oder an die Stationsleitung. Die Schweigepflicht ist zeitlich unbegrenzt und Sie müssen sie auch nach Austritt der Patientin bzw. des Patienten oder Mitarbeitenden aus dem Spital und Beendigung Ihres Einsatzes wahren. Eine Verletzung der Schweigepflicht kann disziplinarische, zivilrechtliche oder auch strafrechtliche Folgen haben.