Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden, Besuche bei Patientinnen und Patienten mit längerem Spitalaufenthalt sowie auf Intensivstationen oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.
Grundsätzlich können sich aber alle Patientinnen und Patienten, die aus wichtigen Grund Besuch empfangen wollen, an ihre pflegerische Bezugsperson wenden, damit eine Besuchsmöglichkeit geprüft werden kann.
Für bewilligte Besuche und Begleitung von Patientinnen und Patienten wird ein gültiges Covid-Zertifikat erwartet. Ohne gültiges Covid-Zertifikat kann der Zutritt verweigert werden.
Besten Dank für das Verständnis.