Flexibilität und Freizeit

Praktikum
Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen fördert das Kantonsspital St.Gallen die Zufriedenheit und Ausgeglichenheit seiner Mitarbeitenden.
Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitgestaltung nach Gleitzeit

Arbeitnehmenden, deren Arbeitszeiten nicht durch Dienstpläne geregelt werden, steht es im Rahmen der Gleitzeiten frei, den Zeitpunkt ihres Arbeitbeginns und -endes sowie die Dauer der Mittagspause flexibel zu gestalten.

Arbeitszeitgestaltung nach Dienstplan

Dienstplantätige Bereiche geben die Norm-Arbeitszeiten vor. Die Dienstpläne werden in allen Kliniken, Instituten und Fachbereichen des Kantonsspitals St.Gallen frühzeitig erstellt und kommuniziert, um die Planung des Freizeit- und Familienlebens weitgehend zu erleichtern.


Moderne, flexible Arbeitsmodelle sind für eine ausgewogene Work-Life-Balance und hohe Arbeitszufriedenheit unabdingbar.

Deshalb bietet das Kantonsspital St.Gallen:

  • Flexible Arbeitszeitgestaltung:
    Mitarbeitende, welche nicht im Dienstplan tätig sind, sind in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit frei.
     
  • Bandbreitenmodelle:
    Mitarbeitende mit einem wöchentlichem Pensum von 42 Stunden können ihr Pensum nach Absprache mit der vorgesetzten Person vertraglich auf 40 Stunden reduzieren resp. auf 44 Stunden erhöhen. Je nach Bedarf können so zusätzliche Freitage bezogen oder durch mehr Freizeit kompensiert werden.
     
  • Homeoffice:
    Arbeiten von zu Hause aus wird bei entsprechender Tätigkeit in Absprache mit der vorgesetzten Person ermöglicht.
     
  • Wochenpensum für Ärzteschaft:
    Am Kantonsspital St.Gallen gilt für Ärztinnen und Ärzte die 48 Stunden-Woche. (Kaderärztinnen und -ärzte 55)
     
  • Treueprämie (spitalintern):
    Ab dem 5. Dienstjahr gebührt Mitarbeitenden am Kantonsspital St.Gallen eine Treueprämie. Darüber hinaus werden Jubilare, welche 20 und mehr Dienstjahre verzeichnen, von der Geschäftsleitung zum zweimal jährlich stattfindenden Jubiläumsanlass eingeladen.
     
  • Treueprämie (kantonal):
    Bei Austritt und späterem Wiedereintritt werden Mitarbeitenden alle bisherigen Dienstjahre aus kantonalen Anstellungen angerechnet. Ab Vollendung des 10. kantonalen Dienstjahres gebührt den Mitarbeitenden eine kantonale Treueprämie in Form eines bestimmten Anteils des Monatlohnes. Sofern die betrieblichen Verhältnisse dies erlauben, können anstelle der Prämie auch bezahlte Urlaubstage bezogen werden.