Weiterhin Maskenpflicht am KSSG

31.03.2022

Nachdem der Bund beschlossen hat, die besondere Lage per 1. April aufzuheben, entfällt u.a. die Isolationspflicht sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Wie in den meisten grossen Spitälern gilt dagegen die Maskenpflicht gemäss Beschluss der internen Taskforce Coronavirus auch am Kantonsspital St.Gallen (KSSG) bis auf Weiteres unverändert wie bisher für alle Personen über 12 Jahren in allen Bereichen, in denen sich Patientinnen und Patienten aufhalten. Aktuell (Stand 30.03.2022) sind am KSSG noch 26 Covid-Patientinnen und Patienten hospitalisiert, davon zwei auf der Intensivstation. Eine erste Evaluation, ob die Maskentragepflicht am KSSG aufgehoben werden kann, erfolgt Mitte April.