Zweitmeinung Brustzentrum

Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, eine Zweitmeinung (second opinion) durch einen anderen Arzt einzuholen. Dies kann Sicherheit geben und die Therapieentscheidung erleichtern. Damit können Sie sich eine vorgeschlagene Beurteilung und Behandlung bestätigen lassen oder sich über Alternativen, was die Behandlung Ihrer Erkrankung angeht, informieren.

Für eine umfassende Beurteilung Ihrer Krankheitssituation ist es wichtig, dass uns die relevanten Unterlagen und Befunde zur Einsicht vorliegen, dies sind:

  • Zuweisungsschreiben Ihres Arztes, sofern Sie sich nicht selber anmelden
  • aktuelle Arztberichte
  • Pathologie-Berichte (Zytologie, Histologie)
  • Bilder und Befunde radiologischer / nuklearmedizinischer Untersuchungen wie z.B. CT, MRI, PET-CT. Die Bilddaten können per CD oder USB-Stick respektive direkt vom externen radiologischen Institut via h-net übermittelt werden

In selten Fällen kann eine Zweitmeinung durch eine reine Akteneinsicht (Aktenkonsil) oder auch telefonisch erfolgen. Auf Ihre Fragen kann jedoch bei einem persönlichen Gespräch besser eingegangen werden. Bringen Sie ruhig eine Person Ihres Vertrauens mit.

Zweitmeinungen werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.

Kontaktaufnahme

Bitte kontaktieren Sie unsere Disposition:

Telefon:  +41 71 494 11 77
E-Mail: brustzentrum@kssg.ch 

Wir kontaktieren Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung zur Vereinbarung eines Konsultationstermins.