Krebsregistrierungsgesetz
Meldepflichtige Institutionen und Personen werden mit dem Krebsregistrierungsgesetz per 1. Januar 2020 verpflichtet, bestimmte Daten zu Krebserkrankungen zu melden. Die Meldepflicht soll eine vollzählige Krebsregistrierung in der Schweiz ermöglichen.