Hörprüfungen – Hörtestungen

Audiometrie

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
Mit Hörprüfungen lassen sich in der Medizin Funktionen des Hörorgans (z.B. Normalhörigkeit, Schwerhörigkeit) überprüfen.

Bei Hörprüfungen unterscheidet man zwischen Messungen, bei denen der Patient selbst angibt, ob er hört (subjektive Hörprüfungen) und Messungen, bei welchen der Patient keinen Einfluss nehmen kann (objektive Hörprüfungen).

Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin entscheidet aufgrund Ihrer Symptome über die nötigen Hörprüfungen. Jeder Untersuch wird Ihnen vor Ort erklärt und die Resultate mit Ihnen besprochen.

Subjektive Hörprüfungen

Zu den subjektiven Hörprüfungen gehören die Reflex-Verhaltens-Audiometrie, die Ablenkaudiometrie, die visuelle Konditionierungsaudiometrie, die Spielaudiometrie, die Reintonaudiometrie, die Sprachaudiometrie, die Tinnitus-Analyse sowie die Hörgeräte-Kontrolle.

Objektive Hörprüfungen

Zu den objektiven Hörprüfungen zählen die Tympanometrie, die Stapedius-Reflex-Messung, Otoakustische Emissionen (TEOAE, DPOAE), die automatisierte BERA (ABRIS), die Hirnstammaudiometrie (BERA), sowie die frequenzspezifische Hirnstammaudiometrie (ASSR).

Weitere audiometrische Angebote der Hals-Nasen-Ohrenklinik: