Das Institut für Rechtsmedizin führt äussere Leichenuntersuchungen (sogenannte Legalinspektionen) und Obduktionen, hauptsächlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft, durch. In diesen Fällen entscheidet der zuständige Staatsanwalt, wann der Leichnam an die Angehörigen zur Bestattung übergeben wird. Im Regelfall erfolgt diese Freigabe nach Abschluss der Autopsie. Für die Einsargung des Verstorbenen ist unser Fachpersonal besorgt.
Für die Überführung des Verstorbenen auf einen Friedhof können Sie ein Bestattungsunternehmer Ihrer Wahl beauftragen. Gerne unterstützt Sie dabei das Todesfallbüro des Kantonsspitals. Es berät Sie auch bei organisatorischen und administrativen Fragen (z.B. Todesfallmeldung) und gibt Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten einer Aufbahrung oder rituellen Waschung.
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