Abstinenzkontrolle/Verlaufskontrolle nach einer Fahreignungsabklärung im Rahmen der Stufe 4

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
Wenn nach einer verkehrsmedizinischen Begutachtung der Stufe 4 durch das Strassenverkehrsamt administrative Massnahmen verfügt wurden, können die Verlaufskontrollen (Absti-nenzkontrollen, Zwischenkontrollen) durch das Institut für Rechtsmedizin durchgeführt werden.

Anmeldung 

Eine Anmeldung ist telefonisch oder per E-Mail möglich. 

Anwendungsbereiche und Nutzen der Abstinenzkontrolle nach Fahreignungsabklärung

Die Abstinenzkontrolle im Rahmen der Stufe 4 Begutachtung zur Fahreignungsabklärung wird speziell eingesetzt, um die Fahreignung von Personen zu überprüfen, die durch substanzbezogene Auffälligkeiten auffällig geworden sind. Die Stufe 4 Begutachtung ist eine detaillierte und intensive Untersuchung.

Anwendungsbereiche

  • Nach Führerscheinentzug wegen Alkohol-, Drogen – oder Medikamentenmissbrauchs
    Personen, die ihren Führerschein verloren haben, weil sie unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss gefahren sind, müssen eine nachhaltige Abstinenz nachweisen, um ihre Fahreignung wieder zu erlangen.

  • Nach wiederholten Auffälligkeiten im Strassenverkehr
    Bei wiederholten Verstössen im Zusammenhang mit Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs wird eine umfassende Abstinenzkontrolle im Rahmen der Stufe 4 Begutachtung durchgeführt.

  • Berufliche Fahrerlaubnis
    Personen, die durch Substanzmissbrauch auffällig geworden sind, müssen ebenfalls eine nachhaltige Abstinenz nachweisen, um ihre berufliche Fahrerlaubnis zu behalten oder wiederzuerlangen.
  • Präventive Überwachung
    In bestimmten Fällen kann die Abstinenzkontrolle präventiv eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass Personen in sicherheitsrelevanten Berufen (z.B. Pilotinnen und Piloten, Lokführende) keinen Substanzmissbrauch betreiben.

Nutzen

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit

  • Langfristige Verhaltensänderung

  • Wiederherstellung der Fahreignung

  • Stärkung des öffentlichen Vertrauens

  • Rechtliche Absicherung

  • Gesundheitsförderung

 

Ablauf einer Abstinenzkontrolle 

Die Haaranalytik ist eine häufig genutzte Methode zur Abstinenzkontrolle im Rahmen der Fahreignungsabklärung, da sie den Nachweis von Alkohol- und Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum ermöglicht.

Was muss ich mitnehmen?

  • Einen gültigen Personalausweis (Pass, Identitätskarte)

  • Wenn Sie in Behandlung stehen: einen aktuellen Therapiebericht, allfällig durchgeführte Laborbestimmungen und Urinprobenergebnisse

Was erwartet mich während der Verlaufskontrolle?

  • Ausführliches Gespräch über den Verlauf seit der letzten Begutachtung
  • Probenentnahme von Haaren, Urin und gegebenenfalls Blut
  • Information über das weitere Vorgehen

Nach Abschluss der Untersuchungen wird ein Verlaufsbericht erstellt. Dieser wird dem Strassenverkehrsamt übermittelt. Sie werden vom Strassenverkehrsamt über das Resultat und das weitere Vorgehen informiert.

Es werden mindestens 5 cm lange Kopfhaare oder Sekundärhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare, die in den letzten sechs Monaten nicht rasiert wurden) benötigt. Um ein zuverlässiges Resultat zu erhalten, sind kosmetisch unbehandelte Haare erforderlich (kein Färben, Bleichen, Tönen oder sonstige Behandlungen).

Was kann ich tun, wenn ich mit der Beurteilung nicht einverstanden bin?

Sind Sie mit dem Ergebnis der Abstinenzkontrolle oder der verfügten Auflage(n) nicht einverstanden, können Sie sich direkt beim Strassenverkehrsamt melden.

 

Häufige Fragen bei einer Abstinenzkontrolle

Wie lange kann der Konsum von Alkohol und Drogen im Haar nachgewiesen werden?

Der Nachweiszeitraum hängt von der Haarlänge ab. Pro Zentimeter Haar kann etwa ein Monat des Konsumverhaltens nachgewiesen werden. Typischerweise werden 5 cm Haar analysiert, was einem Zeitraum von ca. 6 Monaten entspricht.

Welche Substanzen können durch eine Haaranalyse nachgewiesen werden?

Eingenommene Medikamente (z.B. Antidepressiva wie Cipramil®, Antipsychotika wie Quetiapin, Antikonvulsiva wie Lyrica®, Benzodiazepine wie Xanax®), Drogen (z.B. Kokain, Amphetamine, Opiate/Opioide), Alkohol bzw. deren Abbauprodukte können durch eine Haaranalyse nachgewiesen werden.

Sind Haaranalysen zuverlässig?

Ja, Haaranalysen gelten als sehr zuverlässig und genau. Sie bieten einen langen Nachweiszeitraum und sind weniger anfällig für Manipulationen als andere Testmethoden.

Was passiert, wenn das Ergebnis positiv ist?

Bei einem positiven Ergebnis wird festgestellt, dass im Nachweiszeitraum Alkohol, Drogen oder Medikamente konsumiert wurden. Dies kann dazu führen, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist und weitere Massnahmen erforderlich sind.

Kann der Konsum von Medikamenten die Ergebnisse beeinflussen?

Ja, bestimmte Medikamente können die Ergebnisse beeinflussen. Es ist wichtig, dem Institut für Rechtsmedizin alle eingenommenen Medikamente mitzuteilen, damit dies bei der Auswertung berücksichtigt werden kann.