Für Fachpersonen
Konsile & Beratungen
Sie haben im Zusammenhang mit der Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten rechtsmedizinische Fragen oder benötigen Unterstützung für die Dokumentation und Interpretation von Befunden und Verletzungen? Wir beraten Sie gerne in arztrechtlichen, toxikologischen, und forensisch-genetischen Belangen.
Amts- und Berufsgeheimnis
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Sie haben als Hausarzt oder Notarzt medizinisches Interesse an den Autopsiebefunden Ihrer Patientin oder Ihres Patienten? Folgende Aspekte sind bei der Weitergabe von Befunden zu beachten:
Amts- und Berufsgeheimnis
Die Mitarbeitenden des Instituts für Rechtsmedizin unterliegen dem Amts- und Berufsgeheimnis. Daher dürfen Informationen über Untersuchungen sowie Berichte und Gutachten, die in öffentlichem Auftrag (z.B. der Staatsanwaltschaft) durchgeführt oder erstattet wurden, ausschliesslich an den Auftraggeber weitergegeben werden. Auskünfte über rechtsmedizinische Untersuchungen an Dritte erfordern daher grundsätzlich die Zustimmung des Auftraggebers.
Auskünfte über Autopsieergebnisse
Im Anschluss an eine rechtsmedizinische Obduktion nimmt das IRM Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt auf, teilt die relevanten Befunde mit und bespricht das weitere Vorgehen. In diesem Gespräch entscheidet der Staatsanwalt auch darüber, ob die Leiche zur Bestattung herausgegeben werden kann und ob behandelnde Ärztinnen und Ärzte / Notärztinnen und -ärzte über Befunde informiert werden dürfen.
Ist Letzteres der Fall, geben wir Ihnen über die Autopsiergebnisse gerne mündlich oder in einem persönlichen Gespräch Auskunft. Kopien von schriftlichen Befunden und Gutachten sind allerdings direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufordern.