Alle Fachpersonen auf einer Intensivstation arbeiten zum Wohle der Patienten. Die Intensivmedizin hat primär zum Ziel, die Lebensqualität eines Patienten zu verbessern und sein Leben zu erhalten. Sie hat aber nicht die Absicht, ein unheilbares Leiden mit Apparaten und Medikamenten künstlich zu verlängern. Manchmal ist der Krankheitszustand oder die Prognose auf eine Erholung so schlecht, dass die behandelnden Ärzte die Therapieziele ändern müssen. Sollte das primäre Ziel dieser Intensivbehandlung jedoch zu einem Zustand führen, den der Patient nicht wollte, muss aus ethischen Überlegungen eine Therapieeinschränkung oder gar ein Therapieabbruch eingeleitet werden. Das Behandlungsteam wird deshalb mit Ihnen in mehreren Gesprächen den mutmasslichen Willen des Patienten ausfindig machen.
Dies sind extrem belastende Situationen für alle Beteiligten. Daraus lässt sich erahnen, in welch ethisch-moralischem Spannungsfeld sich die moderne Intensivmedizin bewegt. Die vier wichtigen ethischen Prinzipien (Gutes tun, nicht zu schaden, Autonomie und Gerechtigkeit) stehen oft mit einander im Widerspruch.
Zur Unterstützung bei Entscheidungsprozessen, die sich aus diesen Widersprüchen ergeben, dienen die aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaft. Reanimationsentscheide werden gemäss den Empfehlungen des Ethik-Forums des Kantonsspitals St.Gallen gefällt, dokumentiert und kommuniziert. Klinische Studien werden nur nach positivem Entscheid durch die kantonale Ethik-Kommission und gemäss den GCP-Guidelines (good clinical practice) durchgeführt.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder sollten andere Unklarheiten bestehen, fragen Sie die zuständigen Fachpersonen! Diese werden Ihnen kompetent antworten.