Weibliche Beschneidung
Female genital mutilation/cutting, female circumcision, weibliche Genitalverstümmelung, Infibulation
- An folgenden Standorten
- St.Gallen
Bei der sogenannten Infibulation wird anschliessend der Scheideneingang soweit vernäht, dass nur noch ein winziges Löchlein offen bleibt, durch das Urin und Menstruationsblut abfliessen können.
Weibliche Beschneidung kann zahlreiche gesundheitliche Folgen haben. Neben frühen Komplikationen wie Blutung, Entzündung, Übertragung von Krankheiten durch unsaubere Instrumente und Verletzung von benachbarten Strukturen können auch Spätfolgen auftreten. Betroffene Frauen haben oft Schmerzen beim Geschlechtsverkehr – manchmal ist dieser auch gar nicht möglich. Ausserdem können Entzündungen der Gebärmutter und Eileiter sowie gehäufte Blasenentzündungen auftreten. Als weitere Folge kann es zu auch Unfruchtbarkeit/Sterilität kommen. Neben körperlichen Problemen treten durch die Traumatisierung häufig auch seelische Probleme auf.
In der Schweiz gilt weibliche Beschneidung als schwere Körperverletzung und wird dementsprechend geahndet. Auch Eltern, welche ihre Kinder zum Zwecke der weiblichen Beschneidung ins Heimatland schicken, machen sich strafbar.