Aussergewöhnlicher Todesfall (agT) im Spital

Mit dem Begriff „aussergewöhnlicher Todesfall“ (agT) werden alle nicht-natürlichen und unklaren Todesarten zusammengefasst. Hier finden Sie die Vorgehensweise bei aussergewöhnlichen Todesfällen in den Spitalverbunden (SV) und Psychiatrieverbunden (PV) des Kantons St. Gallen.

Institut für Rechtsmedizin