Ad-hoc-Mitteilungen gem. Art. 53 KR
Das Kantonsspital St.Gallen ist gemäss Art. 53 KR verpflichtet, potenziell kursrelevante Tatsachen dem Markt zur Verfügung zu stellen und einen Dienst anzubieten, der es allen Interessierten ermöglicht, kostenlos und zeitnah potenziell kursrelevante Tatsachen zugesandt zu erhalten.