Ambulante chirurgische Eingriffe

Die ambulant durchgeführten Eingriffe werden in standardisierten Techniken fachärztlich durchgeführt.

Seit Januar 2019 werden gesetzlich vorgeschrieben folgende Eingriffe ambulant durchgeführt:

  • Einseitige Inguinalhernien
  • Hämorrhoidenoperationen
  • Port-à-Cath-Implantationen und -Explantationen
  • Kleineingriffe wie Lipome, Atherome, etc.

Ablauf

Um ein reibungslosen Vorgehen zu gewährleisten, werden alle Patienten, wie bislang, präoperativ in den Sprechstunden des entsprechenden Fachbereiches nach der Zuweisung zur Indikationsstellung, Aufklärung, Vorbereitung und anästhesiologischen Beurteilung gesehen.

Die elektiven ambulanten Eingriffe werden meist über die Tagesklinik zur Operation eintreten. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf mit geringen Wartezeiten zu gewährleisten, werden die Patienten präoperativ am Vortag (Werktag) der Operation informiert, um die Wartezeit zu minimieren.

Die ambulanten Eingriffe werden so gebündelt, dass die Operationen von eingespielten ambulanten Teams (Chirurg, Anästhesist, Pflegepersonal) durchgeführt werden können.

Nicht alle Eingriffe können aufgrund von Begleiterkrankungen oder –umständen ambulant durchgeführt werden. Die Kriterien für die stationäre Behandlung sind im Anschluss aufgeführt.

Patientenbetreuung

Die Patienten werden auf der Tagesklinik betreut und können in der Regel kurz nach der Operation (abhängig vom Eingriff, z.B. Sandsack nach Inguinalhernienoperation ca. 4 Stunden postop) austreten.

Nachkontrolle

Die ambulanten Operationen werden 1-3 Tage einmalig vom Chirurgen in der Sprechstunden nachkontrolliert. Anschliessend werden sich die Patienten postoperativ in der hausärztlichen Sprechstunde nach Bedarf vorstellen.

Kriterien für eine stationäre Behandlung

In unserem praktischen Pocket Guide finden Sie kurz und bündig alle Fakten und Kriterien zum ambulanten Operieren in der Chirurgie sowie die Kriterien, die für einen stationäre Behandlung sprechen können.

Weitere Informationen

Ambulant vor stationär – Liste mit Eingriffen verabschiedet vom Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI):

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