Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht, eine solche Zweitmeinung einzuholen. Diese kann dazu dienen, einen zuvor vorgeschlagenen Weg der Diagnostik und/oder Behandlung zu bestätigen oder sich über mögliche Alternativen zu informieren.
Für eine umfassende Abklärung ist es unabdingbar, dass die beurteilende Ärztin resp. der beurteilende Arzt alle relevanten Unterlagen und Befunde zur Einsicht erhält.
Folgende Unterlagen, soweit vorhanden, sollten übermittelt werden:
- Zuweisungsschreiben der aktuell betreuenden Haus- oder Fachärztin resp. Haus- oder Facharzt
- vorhandene Arztbriefe (aktuelle und alte), sofern relevant für die Tumorerkrankung
- Laborbefunde (Blutuntersuchungen)
- Pathologie-Berichte (Zytologie, Histologie)
- Radiologische Untersuchungen auf CD / USB-Stick plus Befunde (Röntgenbilder, Computertomographie, Magnetresonanztomographie, usw.); diese können vom durchführenden Institut direkt via Zuweiserplattform Link ("H-Net") ans Kantonsspital St.Gallen gesandt werden
- Nuklearmedizinische Untersuchungen auf CD / USB-Stick plus Befunde (Knochenszintigraphien, PET-Untersuchungen, usw.); diese können vom durchführenden Institut direkt via Zuweiserplattform Link ("H-Net") ans Kantonsspital St.Gallen gesandt werden
- Sonstige diagnostische Untersuchungen, z.B. Lungenspiegelungen, Darmspiegelungen, usw.
Zur Datenübermittlung gehen Sie bitte über die Hauptseite der jeweiligen Klinik (Übersicht s. unten) auf Direktanmeldung (grüner Button). Geben Sie dort alle notwendigen Daten ein und laden die Ihnen vorliegenden Unterlagen hoch. Im Anschluss daran kontaktieren wir Sie gern für eine Terminvereinbarung.
In der Regel ist die persönliche Vorstellung der Patientin oder des Patienten im Hause für die Ausstellung einer klinisch fundierten Zweitmeinung erforderlich. Manchmal kann eine Zweitmeinung allein durch Akteneinsicht erfolgen (sogen. Aktenkonsil).