Hautcheck bei Patienten mit Immunsuppression/Organtransplantation
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- St.Gallen
Je nach Häufigkeit der Hautkrebsentwicklung bei Patienten mit Immunsuppression/Organtransplantation müssen regelmässige dermatologische Untersuchungen im 1 bis 6 bis 12 Monatsabständen erfolgen.
Die Untersuchung besteht in einer vollständigen Hautuntersuchung inklusive Unterhosenzone (im Einverständnis mit dem Patienten, der Patientin), Haarbereich und Mundhöhle. Zusätzlich erfolgt eine genaue dermatoskopische Untersuchung der Haut. Verdächtige Hautstellen müssen probebiopsiert werden, damit eine Gewebeuntersuchung zur Abgrenzung der verschiedenen Hautkrebsformen möglich ist vor der Therapie. Diese Untersuchung erfolgt in lokaler Betäubung und ambulant. Wir beraten Sie aufgrund Ihres individuellen Risikos.