Myozyme-Behandlung
- An folgenden Standorten
- St.Gallen
Eine Myozyme-Behandlung kommt bei Myopathien zum Einsatz, insbesondere bei Morbus Pompe. Bei Morbus Pompe handelt es sich um eine angeborene Zuckerstoffwechselstörung der Muskulatur.
Myozyme ist zur Verlangsamung des Voranschreitens der Krankheit zugelassen und gehört inzwischen auch zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse. Jedoch bedarf es einer regelmässigen Erhebungen des körperlichen Zustandes und einer regelmässige Erneuerung der Kostengutsprache durch die Krankenkasse. Die Verschreibung und Gabe darf nur durch Kliniken und Zentren erfolgen, die über langjährige Erfahrung mit Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen verfügen.
Nach anfänglicher Gabe im Zentrum wird die weitere Behandlung, welche alle zwei Wochen durch eine Infusion stattfindet, wenn möglich wohnortsnah verlegt. Betroffene erklären sich bereit, sich alle sechs Monate einer genaue Erhebung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit durch lungenfachärztliche und physiotherapeutische Assessments zu unterziehen. Diese erhobenen Daten werden als Voraussetzung für die weitere Kostenübernahme im weiteren Krankheitsverlauf anonym in einer Datenbank gespeichert.