Diagnostik Hörsturz
Diagnostik bei akuter einseitiger Hörminderung
- An folgenden Standorten
- St.Gallen
Die Untersuchung beinhaltet unter anderem eine genaue Begutachtung des äusseren Gehörganges und des Trommelfelles (Ohrmikroskopie) sowie eine orientierende Gleichgewichtsprüfung. Zur Ermittlung des Hörvermögens wird standardmässig eine Stimmgabeluntersuchung sowie ein Hörtest (Reintonaudiogramm) durchgeführt. Teilweise werden diese Untersuchungen durch die Erfassung der Trommelfellbeweglichkeit (Impedanzmessung) ergänzt.
Auch gibt es die Möglichkeit bei Bedarf weiterführende objektive Hörtestungen durchzuführen (z.B. Otoakustische Emissionen, Hirnstammaudiometrie). Zeigt sich beim idiopathischen, plötzlich aufgetretenen, einseitigen Hörsturz eine anhaltende fehlende Hörerholung (über Monate), ist eine MRI-Untersuchung zur weiteren Abklärung angezeigt.