Schlafsprechstunde
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- St.Gallen
In der Schlafsprechstunde wird anhand der Aussagen der Patientinnen und Patienten oder auch Angehöriger beurteilt, ob ein einfaches Schnarchen oder eine obstruktive Schlaf-Apnoe vorliegen könnte. Auf diesen Informationen aufbauend können bei Bedarf weitere Abklärungen eingeleitet werden.
Zur Abklärung einer möglichen obstruktiven Schlaf-Apnoe können zum Beispiel ambulante, nächtliche Aufzeichnung der Atemströmungen (respiratorische Polygraphie) eingeleitet werden. In der klinischen Untersuchung werden die Kieferstellung, die Grösse der Zunge sowie der Gaumenmandeln und die Ausprägung des weichen Gaumens mit dem Halszäpfchen beurteilt.
Ebenso erfolgt eine endoskopische Beurteilung der Nase sowie des Rachens und des Kehlkopfes. Bereits durch die klinische Untersuchung beim wachen Patienten können sich Rückschlüsse auf allfällige Therapiemöglichkeiten ergeben, bei Bedarf kann die Untersuchung durch eine Schlafendoskopie ergänzt werden.