Meist ist es sowohl für Patienten als auch deren Angehörige eine Erleichterung, wenn gewisse Massnahmen und Vorgangsweisen für den Notfall schriftlich festgehalten werden.
Im speziellen Fall der ALS gilt es die verschiedenen medizinischen Massnahmen (PEG, Beatmung, Reanimation etc.) vorausschauend zu betrachten.
Dafür haben wir eine eigens an die Anforderungen der ALS-Patienten angepasste Patientenverfügung verfasst und diese auch unserer Ethikkommission vorgelegt.
Diese Verfügung kann jederzeit revidiert und geändert werden.
Unsere Empfehlung ist, die Patientenverfügung alle 6 Monate auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, ggf. Änderungen vorzunehmen, zu datieren und unterzeichnen.