Tumor am Rückenmark - Behandlung

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Die Therapie bei einem Rückenmarkstumor richtet sich einerseits nach den Beschwerden und den neurologischen Ausfällen des Patienten sowie nach seinem Gesamtzustand, andererseits nach der Art und Lage des Tumors. In aller Regel wird eine operative Therapie angestrebt. Je nach Gewebsbefund muss anschliessend bestrahlt oder eine systemische Chemotherapie durchgeführt werden.

Operation

Sofern der Tumor operabel ist und sich der Patient in einem operationsfähigen Zustand befindet, wird die Operation in Vollnarkose durchgeführt. Tritt ein Patient mit akuter Querschnittssymptomatik ein, erfolgt die Operation notfallmässig.

Während der Operation werden mikrochirurgische Operationstechniken angewendet und die Nervenfunktionen werden von den Neurologen mittels Neuromonitoring (Elektrophysiologie) überwacht.

Bei infiltrierend wachsenden Tumoren innerhalb des Rückenmarks ist bei Erwachsenen eine Komplettentfernung des Tumors eventuell nicht möglich, sodass hier nur eine Teilentfernung angestrebt werden kann. Bei bösartigen Tumoren muss in diesem Fall eine Nachbehandlung erfolgen (Bestrahlung/Chemotherapie).

Gefässtumore wie Angiome und Hämangioblastome werden gelegentlich vor der Operation vom Neuroradiologen embolisiert, um die Blutungneigung während der Operation zu reduzieren.

Bestrahlung

Als Alternative oder Ergänzung zur Operation kommt in manchen Fällen die Bestrahlungsbehandlung in Frage. Sie wird besonders bei metastatischen Tumoren eingesetzt und dient der Tumorwachstumshemmung, der Knochenkonsolidierung (Verhinderung von tumorbedingten Wirbelkörperbrüchen) und der Schmerztherapie. Selbstverständlich erhalten alle Patienten unabhängig von einer chirurgischen oder strahlentherapeutischen Behandlung eine adäquate, medikamentöse Schmerztherapie.

Nachuntersuchung

Ob ein Rückenmarkstumor rezidiviert (erneut wächst) oder nur einmalig auftritt, hängt vom Gewebebefund ab. Als Grundregel gilt: bösartige, raschwachsende Tumoren rezidivieren, gutartige nur selten. Allerdings gibt es auch seltene Fälle, in denen gutartige Tumoren entarten können und Erkrankungen, bei denen eine genetische Veranlagung zur Ausbildung von Rückenmarkstumoren besteht (z.B. Neurofibromatose, Von-Hippel-Linau-Erkrankung). Deshalb führen wir in bestimmten Fällen regelmässige ambulante Nachkontrollen durch. Dies wird jeweils mit dem Patienten vor der Entlassung besprochen.